Die Prüfbescheinigung ist auch noch nach dem 18. Geburtstag gültig, für 3 Monate. Ihr dürft jetzt auch schon ohne Begleiter fahren.
Den Kartenführerschein bekommt ihr vom Straßenverkehrsamt rechtzeitig zugeschickt. Sollte das nicht so sein, oder ihr habt noch einen alten Führerschein der Klassen M oder A1, dann müsst ihr zum Straßenverkehrsamt nach Gütersloh reisen und dort den neuen Kartenführerschein gegen den alten eintauschen.