Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, müssen ihren Führerschein ohne Unterbrechung mindestens 5 Jahre besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung höchsten einen Punkt in Flensburg haben.
Begleiter können bei uns ein Fahreignungsseminar zum Punktabbau belegen.
Während der Fahrt gelten für den Begleiter die gleichen Anforderungen an die Fahrtüchtigkeit wie für den 17-jährigen Fahrer. Nur die Promillegrenzen
unterscheiden sich. (Bis zum vollendeten 21 Lebensjahr, in jedem Fall aber innerhalb der Probezeit gilt für den Fahranfänger eine Null-Promillgrenze.)
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht festgelegt, allerdings sind auf dem gesonderten Antragsformular für das begleitete Fahren nicht beliebig viele Felder frei. Die Namen der Personen werden dann übrigens auch in die Prüfbescheinigung eingetragen. Nur diese Personen dürfen Begleiter sein. Später können auch noch weiter Begleitpersonen nachgetragen werden.