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Begleitetes Fahren ab 17

Auto fahren geht auch schon ab 17, also der Erwerb der Klasse B oder BE. Das heißt, alles kann auch schon ein Jahr früher stattfinden: Die Anmeldung in der Fahrschule, die Theorieprüfung und die praktische Prüfung.

 

Allerdings hat die Sache einen Haken. Nach bestandener praktischer Prüfung gibt´s keinen Führerschein, sondern nur eine in Deutschland gültige Prüfbescheinigung, und solange du noch nicht volljährig bist, muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson mit im Auto sein. Das ist aber auch nicht weiter schlimm. In noch nicht allen Situationen ist der Fahranfänger ein gelassener Kraftfahrer, da ist ein sachlicher Kommentar des erfahrenen Begleiters durchaus hilfreich und beruhigend.

 

 

Du solltest allerdings prüfen, ob die Begleiter dann auch später Zeit und Lust haben, ständig mit dir zu fahren. Unsinn wäre, du machst ein Jahr vorm Achtzehnten schon den Führerschein, gelangst aber nicht zu viel Fahrpraxis, weil die Begleiter keine Zeit haben.

 

Ein kleiner Vorteil wiederum ist der, dass die Probezeit auch schon mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt. Einen Teil der zwei Jahre kann also schon auf recht sichere Weise durchstanden werden.

 

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