Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor, während und nach einer Fahrt, soweit die Fahrsituation es zulässt, ausschließlich als
Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Der Begleiter soll Rat erteilen oder kurze Hinweise geben, er darf nicht aktiv in die
Fahrtätigkeit eingreifen, verantwortlicher Fahrzeugführer ist die 17-jährige Person. Die vielen Entscheidungen im Straßenverkehr muss der junge Fahrer allein treffen, lenken Sie ihn dabei nicht mit
überflüssigen Kommentaren ab.
Der Begleiter soll den Fahrer aufmerksam machen, wenn es zu Gefährdungen oder Verstößen kommt. Der Begleiter soll den 17-Jährigen in seinem Können bestärken und Tipps zur Weiterentwicklung der Gefahrenwahrnehmung geben.