Mofas sind einsitzige „Fahrräder“ mit Hilfsmotor, die von ihrer Bauart her nicht schneller als 25 km/h fahren können. Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Wer nicht vor dem 1.4.1965 geboren wurde, braucht eine Mofa-Prüfbescheinigung, die während der Fahrt mitzuführen ist. (Ein echter Führerschein macht die Prüfbescheinigung allerdings überflüssig.)
Der theoretische Ausbildungsteil umfasst mindestens 6 Doppelstunden Mofa-Theorieunterricht. Bei genügend Interessenten wird ein spezieller Mofa-Kursus angeboten.
Im praktischen Teil wird die grundlegende Fahrzeugbeherrschung vermittelt. Das kann in Kleingruppen oder in einer Doppelstunde Einzelunterricht geschehen. Die Ausbildung kann natürlich auch auf dem eigenen Mofa-Roller des Fahrschülers durchgeführt werden.
Nach erfolgreichem Lernen in der Fahrschule und Zuhause kann die Prüfung abgelegt werden. Ein Fragebogen besteht aus 20 Fragen, es werden höchstens 7 Fehlerpunkte gestattet. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
Zur Ausstellung der Prüfbescheinigung muss vorab ein Passbild abgegeben werden. Die Bescheinigung kann dann nach erfolgreicher Prüfung sofort ausgehändigt werden.
Folgendes ist zur Prüfung mitzubringen:
Alles Weitere wird mit dem Fahrlehrer abgesprochen.