Kommt zu uns oder Kontaktiert uns! Telefon: 0174 7603037
Kommt zu uns oder Kontaktiert uns! Telefon: 0174 7603037

Die Fahrerlaubnisklassen in unserer Fahrschule

AM

Zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder bis zu 4 kW Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren. Gleiches gilt für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, hier darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.

Mindestalter: 16 , in NRW sowie einigen anderen Bundesländern bereits ab 15 Jahren

 

A1
Krafträder bis 125 ccm Hubraum und einer Leistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis von Leistung zum Gewicht 0,1 kg/kW nicht übersteigt . Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von bis zu 15 kW. Mindestalter: 16

 

A2

Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 35 kW bei denen das Verhältnis von Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18
      

A

Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mindestalter: 24 Jahre oder durch einen Aufstieg aus Klasse A2: 20 Jahre.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und mehr als 15 kW.   Mindestalter: 21 


B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. 

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern

  • die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht 750 kg übersteigt oder
  • die zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg übersteigt.

Mindestalter: 18  bzw. 17 bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren.

 

BE
Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhängern (auch Sattelanhängern), sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers nicht 3500 kg übersteigt.

Mindestalter: 18 bzw. 17 bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren
      
L

Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auch mit Anhängern, wenn sie mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen von nicht mehr als 25 km/h auch mit Anhängern. Mindestalter: 16

 

 

Mofa

Für das Führen von Mofas benötigt man keine Fahrerlaubnis, jedoch eine Bescheinigung über die Ablegung einer theoretischen Prüfung (Mofa-Prüfbescheinigung). Jeder, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, darf auch ohne Prüfbescheinigung Mofas fahren. Zur Ausbildung gehören mindestens 6 Doppelstunden spezieller Mofa-Theorieunterricht und eine praktische Schulung. Mindestalter: 15  
 

Mehr über die Mofa-Ausbildung

 

 

Eingeschlossene Fahrerlaubnisklassen

Die Klasse B schließt die Klassen AM und L mit ein.

A schließt AM, A1 und A2 ein

A2 schließt A1 und AM ein

A1 scchließt AM ein

 

Hier finden sie uns:

Fahrschule Ellerbrake
Engerstraße 50
33824 Werther
Telefon: 05203 919701 05203 919701
Mobiltelefon: 0174 7603037
Fax:
E-Mail-Adresse:

Telefon: 05203/919701
Mobil: 0174/7603037

Druckversion | Sitemap
© Fahrschule Ellerbrake
Impressum / Intern