Wie früh du eine Prüfung ablegen darfst, ist genau festgelegt. Entscheidend ist immer das Erreichen des Mindestalters. (Und natürlich die
vollständige und erfolgreiche Ausbildung vorweg.) Also normalerweise beim "PKW-Führerschein" der Tag des 18. Geburtstags.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vorher abgelegt werden.
Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vorher abgelegt werden. Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters
ausgehändigt werden.
Zu allen Prüfungen wirst du abgeholt und von uns begleitet. In der praktischen Prüfung sitzt der Fahrlehrer ja sowieso neben dir, der Prüfer nimmt
auf der Rückbank Platz. Die Richtung gibt dabei der Prüfer vor. Aber keine Sorge: Bis zum Termin deiner praktischen Prüfung werden wir dich so fit gemacht haben, dass du ganz gelassen sein kannst.
Und solltest du trotzdem noch nervös ein, so wird der Prüfer dafür Verständnis haben.
Sollte eine Prüfung mal nicht erfolgreich verlaufen sein (was in unserer Fahrschule selten ist), so kann frühestens nach 14 Tagen eine Wiederholungsprüfung angestrebt werden. Und: Durchfallen ist keine Schande!
Wir bieten dir eine Prüfungsgarantie an. Unter welchen Vorausetzungen erfährst du bei uns.