Bei einem so bedeutenden Ereignis wie dem Führerscheinerwerb kommt natürlich niemand an einer Behörde vorbei. Wer einen Führerschein haben will, muss zunächst einen
Antrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt stellen. Entscheidend ist dabei der erste Wohnsitz. Ein Wertheraner zum Beispiel ist somit auf die Abteilung Straßenverkehr vom Kreis Gütersloh angewiesen. Dort wird
entschieden, ob der Bewerber überhaupt ein Kraftfahrzeug führen darf und möglicherweise mit welchen Auflagen.
Das Formular für den Fahrerlaubnisantrag füllen wir in der Fahrschule für dich aus, die Unterschrift musst du natürlich selbst leisten.
Die folgenden Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
Alle Kopien können auch in der Fahrschule angefertigt werden.
Den vollständigen Antrag senden wir für dich zum Straßenverkehrsamt.
(Wer schon einen Führerschein besitzt, braucht den Erste-Hilfe-Schein nicht ein zweites Mal und den Sehtest nur, wenn der des ersten Führerscheins älter als zwei
Jahre ist)
Die Bearbeitung des Antrages dauert etwa 4 Wochen. Erst nach positiver Rückmeldung aus dem Kreishaus dürfen Prüfung abgelegt werden. Die Zeit davor darf
selbstverständlich schon für die Ausbildung in Theorie und Praxis genutzt werden.
Die Teilnehmer an "Fahren ab 17" dürfen noch viel mehr Unterlagen sammeln: "Fahren ab 17"- Der Antrag
Kurse in Erster Hilfe werden in Werther durch die Johanniter-Unfall-Hilfe durchgeführt. Anmeldung unter 0800/2990900.
Informationen über weitere Kursangebote gibt´s in der Fahrschule.